Warum Wahlleistungen?

Weiter gilt : Alle medizinisch notwendigen Untersuchungen und Behandlungen (auch die regelmäßigen Kontroll- bzw. Vorsorgeuntersuchungen) sind Kassenleistung!

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für ärztliche Untersuchungen und Behandlungen aber nur, wenn sie notwendig, medizinisch sinnvoll und wirtschaftlich sind. Dieser Grundsatz galt schon immer, die Maßstäbe hinsichtlich der Art und Anzahl medizinischer Leistungen sind aber strenger geworden.

Das bedeutet nicht, daß die Qualität der medizinischen Versorgung darunter zwangsläufig leidet. Mehr Untersuchungen müssen nicht notwendigerweise mehr Sicherheit bedeuten, sie können  mitunter auch Verunsicherung, weitere Kontrolluntersuchungen und ggf. auch unnötige Behandlungsmaßnahmen zur Folge haben. Andererseits können im Einzelfall zusätzliche Untersuchungen auch eine Beruhigung und Entlastung bedeuten, da jede Frau ihr individuelles Sicherheitsbedürfnis anders erlebt. Zudem gibt es Behandlungen, die (noch) nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten sind.

Sie finden nachfolgend Informationen über Wahlleistungen in der gynäkologischen Praxis. Für diese Leistungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nicht, d.h. Sie müssen sie selbst bezahlen. Die Kosten richten sich nach der privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ).

Im Folgenden finden Sie eine kurze Erklärung dieser Untersuchungen und eine Bewertung nach dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens. 

Wahlleistungen in der Mutterschaftsvorsorge

1. Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen

In den Mutterschaftsrichtlinien sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen incl. sog. „Organ-Ultraschall“, mehr ist im Normalfall weder notwendig noch sinnvoll.
Bei Verdacht auf eine Fehlentwicklung/Entwicklungsstörung übernimmt die Krankenkasse natürlich die zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen.
Wir ÄrztInnen wissen, dass Ultraschall für viele werdende Eltern „schön“ und auch beruhigend  ist, und machen deshalb auf Wunsch auch zusätzlichen Ultraschall. Aber: Die Kosten - jeweils 30.-€ - für „Babyfernsehn“ z.B. zur Geschlechtsbestimmung müssen Sie selbst übernehmen. 3-D-Ultraschall wird in meiner Praxis nicht angeboten, das bietet z.B. Frau Dr.Prange/ Northeim ab, die seit neuestem sogar einen 4-D-Ultraschall anbietet: Die Fotos bzw. Video-Aufnahmen sind wunderschön, medizinisch aber nicht "notwendig" und damit keine Kassenleistung.

2. Erst-Trimester-Screening

Diese Untersuchung, eine Kombination aus Ultraschall und Laborwerten, liefert eine Risikoberechnung für das Down-Syndrom und einige andere Chromosomenanomalien bzw. Fehlbildungen. Auf dieser Grundlage muss dann die Entscheidung für eine eventuelle Fruchtwasserpunktion getroffen werden, um damit eine exakte Aussage zu erhalten. Kosten: Ca. 120.-€
Vor jeder entsprechenden Untersuchung ist es wichtig, sich mögliche persönliche Konsequenzen zu überlegen: Denn in den meisten Fällen besteht keine Therapiemöglichkeit, aber es kann sich die Frage nach einem Abbruch der Schwangerschaft stellen!
Eine gute Entscheidungshilfe für den Umgang mit den Angeboten der Pränataldiagnostik ist die Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung "Pränataldiagnostik - Informationen über Beratung und Hilfen bei Fragen zu vorgeburtlichen Untersuchungen", die wir Ihnen zu Beginn der Schwangerschaft mitgeben.
Ob diese Tests für Sie sinnvoll sind, ist eine ganz persönliche Entscheidung. Sie sind keine Kassenleistung (Labor, US, Blutentnahme, Abschlussberatung).

3. Toxoplasmose-Untersuchung

Der Antikörpertest auf Toxoplasmose ist eventuell sinnvoll, aber keine Kassenleistung:
Wenn Sie Antikörper gegen Toxoplasmose haben (aufgrund einer früher durchgemachten Infektion), sind Sie geschützt: Es kann in der Schwangerschaft keine neue Infektion für das Kind gefährlich werden.
Aber wenn Sie keine Antikörper und damit keinen Schutz gegen Toxoplasmose haben, sollten Sie sich besonders vorsichtig verhalten (d.h. kein rohes Fleisch essen, Gartenarbeit nur mit Handschuhen), und der Antikörper-Test sollte alle 8-10 Wochen kontrolliert werden. Wenn trotz aller Vorsicht neu aufgetretene Antikörper nachgewiesen werden, kann rechtzeitig medikamentös behandelt werden. Kosten: Ca. 20.-€

4. Abstrich auf ß-Streptokokken

Streptokokken sind Bakterien, die (unbemerkt) in der Scheide vorkommen und nur durch einen speziellen Abstrich festgestellt bzw. ausgeschlossen werden können. Sind ß-Streptokokken vorhanden, bekommt die werdende Mutter während der Geburt ein Antibiotikum. Das geht über die Nabelschnur zum Kind und schützt es so vor einer eventuell gefährlichen Infektion im Geburtskanal. Ca. 30-40% aller Schwangeren haben ß-Streptokokken, dies zahl stimm überein mit Erfahrungen aus meiner Praxis.
Dieser Abstrich ist sinnvoll nach heutigem Wissenstand, ich empfehle ihn; er sollte ca. 4-5 Wochen vor der Geburt durchgeführt werden. Kosten: Ca. 20-25.-€

 

Diese Zusammenstellung basiert auf dem Flyer des AKF „Aus eigener Tasche – Wahlleistungen in der gynäkologischen Praxis“, zusammengestellt von den Frauenärztinnen im AKF, zu finden unter www.akf-info.de; der Inhalt wird regelmäßig aktualisiert im gynäkologischen QM-Netzwerk. (QM = Qualitätsmanagement)

Wenn Sie mehr zu den Untersuchungen in der Schwangerschaft wissen wollen, empfehle ich den Ratgeber der Stiftung Warentest: Untersuchungen zur Früherkennung für Schwangere, erschienen Oktober 2007

Stand: April 2014

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.07.2014