Warum Wahlleistungen?

Weiter gilt : Alle medizinisch notwendigen Untersuchungen und Behandlungen (auch die regelmäßigen Kontroll- bzw. Vorsorgeuntersuchungen) sind Kassenleistung!

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für ärztliche Untersuchungen und Behandlungen aber nur, wenn sie notwendig, medizinisch sinnvoll und wirtschaftlich sind. Dieser Grundsatz galt schon immer, die Maßstäbe hinsichtlich der Art und Anzahl medizinischer Leistungen sind aber strenger geworden.
Das bedeutet nicht, dass die Qualität der medizinischen Versorgung darunter zwangsläufig leidet. Mehr Untersuchungen müssen nicht notwendigerweise mehr Sicherheit bedeuten, sie können  mitunter auch Verunsicherung, weitere Kontrolluntersuchungen und ggf. auch unnötige Behandlungsmaßnahmen zur Folge haben. Andererseits können im Einzelfall zusätzliche Untersuchungen auch eine Beruhigung und Entlastung bedeuten, da jede Frau ihr individuelles Sicherheitsbedürfnis anders erlebt. Zudem gibt es Behandlungen, die (noch) nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten sind.

Nachfolgend finden Sie Informationen über einige Wahlleistungen in der gynäkologischen Praxis. Für  diese Leistungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nicht, d.h. Sie müssen sie selbst bezahlen. Die Kosten richten sich nach der privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ).
Im Folgenden finden Sie eine kurze Erklärung dieser Untersuchungen und eine Bewertung nach dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens. Sie sollten im Gespräch mit Ihrem Arzt/ Ihrer ärztin klären, ob etwas davon für SIE sinnvoll ist.

Wahlleistungen im Rahmen der gynäkologischen Untersuchung und Behandlung

1. Ultraschall

Ultraschall bei Beschwerden/Erkrankung ist weiterhin eine Kassenleistung. Dass eine routinemäßige vorsorgliche Ultraschalluntersuchung für alle  (mitunter „erweiterte Krebsvorsorge“ genannt)  die Krebs-Sterblichkeit senkt, ist auch in umfangreichen Studien bisher statistisch (noch) nicht erwiesen. Deshalb gehört Ultraschall  nicht zur normalen Krebsvorsorge.
Aber: Ob Sie doch davon profitieren, kann im Voraus niemand wissen, deshalb kann für die einzelne Frau diese Untersuchung sinnvoll sein.

2.  Verhütung: Spirale und Dreimonatsspritze

Die Einlage einer Spirale ist keine Kassenleistung, die Kosten hängen vom Typ der Spirale ab. Bei den späteren Kontrolluntersuchungen ist nur das Abtasten der Gebärmutter eine Kassenleistung, nicht die zusätzliche Ultraschallkontrolle, mit der die korrekte Lage der Spirale in der Gebärmutter überprüft werden kann. Ich halte das mindestens einmal pro Jahr für sinnvoll für die Sicherheit der Verhütung.
Die sog. Dreimonats-Spritze wird wie die Pille nur bis zum 20. Lebensjahr von der Kasse übernommen, danach müssen Wirkstoff und Gabe der Spritze selbst bezahlt werden.

3.  Hormonspiegel in / nach den Wechseljahren

Ein Hormonwert im Blut zum Nachweis der eingetretenen Wechseljahre hat keine Konsequenzen für die Behandlung, da es keinen allgemeingültigen „Normwert“ für eine notwendige Behandlung gibt. Diese richtet sich nach vorhandenen Beschwerden und Symptomen, unabhängig vom Hormongehalt des Blutes. Die Bestimmung des Hormonspiegels ist (bis auf Ausnahmefälle) deshalb nicht sinnvoll!

4.  HPV-Abstrich

Bei relativ vielen Frauen ist der Gebärmutterhals vorübergehend mit HPV (Human-Papilloma-Viren) infiziert. Die Infektion wird sexuell übertragen, macht keine Symptome und heilt meist innerhalb einiger Monate wieder aus. In seltenen Fällen kann die Infektion Zellveränderungen machen, die dann im Früherkennungsabstrich erkannt und beobachtet werden können. Wenn die Veränderungen länger bestehen, sollten sie operativ entfernt werden, da sie nach Jahren zu Krebs am Muttermund führen können.
Bei Frauen zwischen 20 und 30 Jahren wird der Virus am häufigsten gefunden, ca. 30-50% sind Virusträgerinnen. In diesem Alter ist der HPV-Abstrich nicht sinnvoll, denn dann würden sehr viele Frauen völlig unnötig beunruhigt.  
Bei Frauen ab ca.30 Jahren, die in einer festen Beziehung leben, kann der Test zusätzlich zum üblichen Pap-Abstrich (= Krebsfrüherkennungs-Abstrich) sinnvoll sein:  Wenn Sie keinen HP-Virus haben, können Sie in den nächsten 3-5 Jahren (fast) sicher sein, nicht an Gebärmutterhalskrebs zu erkranken. Die Kasse übernimmt die Kosten für den HPV-Abstrich nur, wenn der Zell-(Pap)-Abstrich vorher auffällig war. Dann hilft das Wissen um den HPV-Befall bei der Entscheidung über das weitere Vorgehen.

5.  Spezial-Vorsoge-Abstrich „Thin-Prep“

Das ist eine Spezial-Methode um die Zellen, die beim Vorsorge-Abstrich vom Muttermund gewonnen werden, besser sichtbar und dann auch leichter beurteilbar zu machen. Ob dadurch tatsächlich die Sicherheit des Vorsorgeabstriches erhöht wird und mehr Frühfälle von Gebärmutterhals-Krebs erkannt werden, ist allerdings noch nicht bewiesen und eher unwahrscheinlich, daher halte ich diesen Abstrich für nicht sinnvoll.

6. Darmkrebs-Früherkennung

Zur Früherkennung von Darmkrebs bieten die gesetzlichen Krankenkassen ab dem 50. Lebensjahr einen speziellen Stuhltest an, um damit eine Blutung als frühes Warnzeichen zu entdecken. Es existiert außerdem ein immunologischer Stuhltest, der noch exakter eine etwaige Blutspur im Stuhl erkennt, einfacher zu handhaben und unabhängig von der Ernährung ist.
Dieser wahrscheinlich sinnvolle Test ist keine Kassenleistung.

7.Impfungen

Lassen Sie Ihren Impfpass prüfen um zu klären, ob Impfungen erforderlich sind bzw. um evtl. Impflücken zu schließen! Alle von der STIKO (Ständige Impfkomission) empfohlenen Impfungen sind Kassenleistung, auch die HPV-Impfung. Nur bei Reiseimpfungen übernimmt die Kasse weder die Impf-Beratung noch die Impfung selbst.

Allgemeine Wahl- bzw. Zusatzleistungen:

Bescheinigungen

Die Krankenkasse bezahlt nur direkt von ihr angeforderte Bescheinigungen -  alle anderen  müssen Sie selbst bezahlen (z.B. Reiserücktrittsversicherung, Bescheinigung für das Sportstudio).
Ausnahme: Die Kosten für die Bescheinigung über den Geburtstermin, die der Arbeitgeber übernehmen muss.

Beratung und Blutentnahme für Zusatzuntersuchungen bzw. -behandlungen

Ebenso wie die anfallenden Laborkosten können diese Leistungen (z.B. beim Toxoplasmose-Test) nicht über die  Kasse  abgerechnet werden und müssen deshalb von Ihnen  übernommen werden. Das gilt auch für erforderliche Spritzen und Abstriche (z.B. Impfung, Drei-Monats-Spritze, Abstrich auf ß-Streptokokken).

 

Diese Zusammenstellung basiert auf dem Flyer des AKF „Aus eigener Tasche – Wahlleistungen in der gynäkologischen Praxis“, zusammengestellt von den Frauenärztinnen im AKF, zu finden unter www.akf-info.de; der Inhalt wird regelmäßig aktualisiert im gynäkologischen QM-Netzwerk. (QM = Qualitätsmanagement).
Stand: April 2014

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 29.07.2014